Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Philipp.im.Einsatz – Philipp Kasig
Haferkamp 4
31061 Alfeld (Leine)
Deutschland

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Auftraggebern über Leistungen insbesondere in den Bereichen Foto- und Videoproduktion, Content-Produktion, Beratung, Konzeption sowie Schulungen und Workshops.

Die AGB richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie sonstige Organisationen, soweit diese nicht als Verbraucher handeln.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

 

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert vergütet werden.

 

3. Medienproduktion

Bei Foto-, Video- und Content-Produktionen bestimmt sich der konkrete Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, Rohdaten, RAW-Dateien, unbearbeiteter Videoaufnahmen oder Projektdateien.

Die Auswahl und Bearbeitung des final bereitgestellten Materials erfolgt durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung des vereinbarten Projektziels.

Gestalterische Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Rahmens liegen grundsätzlich beim Auftragnehmer.

 

4. Beratung, Konzepte, Schulungen und Workshops

Umfang, Inhalte und Zielsetzung von Beratungsleistungen, Konzeptentwicklungen, Schulungen und Workshops richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Beratung und Schulung erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und fachlichen Einschätzung.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder kommunikativer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, können zu einer entsprechenden Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

 

6. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich entsprechend der jeweils geltenden steuerlichen Behandlung.

 

7. Reise- und Nebenkosten

Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Genehmigungs- oder sonstige projektbezogene Nebenkosten werden entsprechend der individuellen Vereinbarung berechnet.

Soweit solche Kosten bei Vertragsschluss noch nicht konkret bestimmbar sind, werden sie vor ihrer Entstehung soweit möglich mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

Bei umfangreicheren Produktionen oder Projekten können Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Nutzungsrechte an Foto- und Videomaterial

Der Auftragnehmer bleibt Urheber der von ihm erstellten Werke.

Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und zulässige Nutzungsarten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem erkennbaren Zweck des Auftrags.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an nicht vom vereinbarten Nutzungszweck erfasste Dritte oder eine Nutzung für zusätzliche Kampagnen beziehungsweise andere Zwecke, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

10. Bearbeitung und Veränderung

Übliche technische Anpassungen des gelieferten Materials, beispielsweise Formatänderungen, Größenanpassungen oder die Einbindung in Layouts, sind im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

Bearbeitungen oder Veränderungen, die den Charakter oder die Aussage eines Werkes wesentlich verändern oder die berechtigten Interessen des Urhebers beeinträchtigen können, bedürfen einer vorherigen Abstimmung.

 

11. Urheberbenennung

Eine Urheberbenennung erfolgt, soweit dies individuell vereinbart wurde oder sich aus Art und Zweck der jeweiligen Nutzung ergibt.

Die konkrete Form der Benennung kann projektbezogen vereinbart werden.

 

12. Eigennutzung und Referenzen

Der Auftragnehmer darf entstandene Arbeiten grundsätzlich nur dann für das eigene Portfolio, die eigene Website, Social Media oder sonstige Eigenwerbung verwenden, wenn dies vereinbart wurde oder eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.

Bei nicht veröffentlichten, sicherheitsrelevanten, vertraulichen oder besonders sensiblen Projekten erfolgt keine Referenznutzung ohne entsprechende Freigabe.

Vereinbarte Sperrfristen und berechtigte Interessen des Auftraggebers werden berücksichtigt.

 

13. Persönlichkeitsrechte und Genehmigungen

Die Verantwortung für erforderliche Genehmigungen, Zugangsberechtigungen und Freigaben richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und der individuellen Vereinbarung.

Soweit der Auftraggeber Personen, Orte, Fahrzeuge, Einrichtungen oder sonstige Motive für eine Produktion bereitstellt beziehungsweise deren Aufnahme veranlasst, stellt er sicher, dass die hierfür erforderlichen organisatorischen Berechtigungen vorliegen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.

Der Auftragnehmer berücksichtigt die für ihn erkennbaren Anforderungen an Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und sonstige rechtliche Vorgaben.

 

14. Termine, höhere Gewalt und besondere Einsatzbedingungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Maßnahmen, Wetterbedingungen oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen miteinander ab.

Bei Produktionen im Umfeld von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Rettungsdienst oder vergleichbaren Bereichen haben Sicherheit, behördliche beziehungsweise organisatorische Vorgaben und der eigentliche Einsatz- oder Übungsauftrag jederzeit Vorrang vor der Medienproduktion.

Hieraus entstehende Einschränkungen des produzierbaren Materials stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

 

15. Stornierung und Terminverschiebung

Muss ein vereinbarter Auftrag durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben werden, informiert dieser den Auftragnehmer möglichst frühzeitig.

Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten können in Rechnung gestellt werden.

Weitere Folgen einer Stornierung oder Terminverschiebung können im jeweiligen Angebot oder projektbezogen vereinbart werden.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.

 

16. Lieferung und Korrekturen

Art und Zeitpunkt der Lieferung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit Korrekturschleifen vereinbart wurden, beziehen sich diese auf Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

Grundlegende Änderungen des Briefings, nachträgliche Erweiterungen oder zusätzliche Varianten können gesondert berechnet werden.

 

17. Archivierung und Datensicherung

Eine dauerhafte Archivierung von Projekt-, Roh- oder Produktionsdaten wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist nach Übergabe der finalen Daten für die eigene dauerhafte Sicherung der gelieferten Inhalte verantwortlich.

 

18. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Stand: September 2026

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